IN ÖSTERREICH gab es Unterbrechungen vor allem auf der Weststrecke und der Südstrecke. Züge zwischen Salzburg und Tirol werden teilweise über Zell am See umgeleitet, Verspätungen mit bis zu 2 Stunden sind einzurechnen. Es gab auch Streckenblockaden durch umgefallene Bäume. Sperrungen betrafen einige Regionalstrecken in Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Wien, Niederösterreich und Kärnten. Auch der Güterverkehr wurde teilweise getroffen. Zeitgleich finden Schneeräumungen und Streckenbegehungen zur Feststellung der Schäden statt. Doch dort, wo Schneefälle Oberleitungen beschädigten, können Streckensperrungen auch länger dauern. Die Schneefälle halten teilweise noch an. Durch die ebenso wetterbedingten Einschränkungen auf den Straßen ist der Einsatz von Schienenersatzverkehr teilweise nicht möglich. Die ÖBB ersuchen Fahrgäste daher, nicht dringende Reisen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
IN DER SCHWEIZ hat das Institut für Schnee- und Lawinenforschung die Warnung vor Lawinen in Teilen der Schweiz erhöht. In Graubünden und im südlichen Teil des Kantons Wallis herrscht große Lawinengefahr. Auch rund 40 Flüge wurden annulliert. Passagiere müssen am Flughafen Zürich mit Verspätungen und Ausfällen rechnen. Bei der Rhätischen Bahn (RhB) fahren derzeit keine Züge zwischen Chur und Arosa sowie auf der Albulalinie oder im Engadin. Ersatzbeförderungen seien nur sehr eingeschränkt möglich, teilt die RhB mit.
Entschädigung für Verspätungen und Zugausfälle
Die Europäischen Fahrgastrechte für Bahnreisende sind seit dem 7. Juni 2023 in einer neuen Version gültig (Verordnung der EU 2021/782). Darüber hat unser Magazin rail & mobility ausführlich in der Ausgabe 2-3/2023 berichtet. Die geltenden Regeln sehen vor, dass die Verkäufer der Bahntickets bei „höherer Gewalt“ („Force Majeure“) den Reisenden kein Geld für Verspätung zahlen müssen. Doch weder Streiks noch „normale“ Wetterereignisse werden als höhere Gewalt eingestuft.
Deshalb wird der Ticketpreis bei Zugausfall wegen Schneefalls in der EU voll erstattet. Ansprechpartner ist immer das Unternehmen, welches das Ticket verkaufte, auch wenn im Verlauf der Fahrt andere Unternehmen an der Realisierung der Fahrt beteiligt sind. Wird die Reise abgebrochen, gibt es ebenfalls die volle Erstattung des Fahrpreises. Bei Verspätung des genutzten Zugs am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten werden 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, bei einer Verspätung von über 120 Minuten – 50 Prozent. Bei einer nur teilweisen Nutzung der gebuchten Strecke wird der nicht genutzte Anteil erstattet.
Deutschland: Noch ein Warnstreik vor Weihnachten
Nachdem der Schnee weggeräumt ist, wird es noch eine weitere nervliche Belastungsprobe für Bahnreisende in Deutschland geben. In einem Interview mit der Münchener Abendzeitung (AZ) verkündete der Bayern-Chef der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Uwe Böhm, dass der nächste Warnstreik sicher noch vor Weihnachten komme. Die GDL fordert für ihre bei der Deutschen Bahn (DB) beschäftigten Mitglieder unter anderem eine Arbeitszeitverringerung für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden in der Woche bei vollem Lohn. Außerdem fordert die Gewerkschaft 555 Euro mehr im Monat sowie eine Prämie als Inflationsausgleich bei einer Laufzeit von einem Jahr. Die DB schlug in der ersten Verhandlungsrunde nur eine elfprozentige Entgelterhöhung bei einer Laufzeit von 32 Monaten vor.
Zu den weiteren Streikmaßnahmen nach der dann erfolgten Urabstimmung erklärte der bayerische GDL-Chef: „Wir rechnen mit einer großen Beteiligung, die Leute schieben einfach einen großen Frust, und wir erwarten eine Zustimmung von rund 90 Prozent. Dann gehen wir in den sogenannten Weihnachtsfrieden, das heißt, wir streiken zu Weihnachten und auch an den Feiertagen nicht. […] Ab Januar nächsten Jahres ist dann wieder alles möglich.“
Hermann Schmidtendorf, Chefredakteur