Doch der objektive Finanzbedarf wird durch das Urteil des BVG nicht geringer, warnt der Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Ingo Wortmann. „Eisenbahn bedeutet in erster Linie Eisenbahninfrastruktur“, unterstreicht Wortmann in einer Erklärung vom 29. November 2023. „Ist sie nicht intakt oder reicht ihre Kapazität nicht aus, können die drei für den Klimaschutz in Deutschland unabdingbaren Schienenverkehre – Güterverkehr, Personennah- und Fernverkehr – nicht bestehen. Wenn jetzt für 2025 Trassenpreissteigerungen im zweistelligen Prozentbereich angekündigt werden, ist das diese nicht annähernd zu verkraften. Wenn wir in Deutschland keinen Kahlschlag erleben wollen, muss der Bund seiner finanziellen Verantwortung gerecht werden.“
Hintergrund der Warnung des VDV ist, dass infolge der Teuerungsraten bei den Personal- und Instandhaltungskosten für die Netzfahrplanperiode 2024/2025 eine durchschnittliche Entgelterhöhung in Höhe von sechs Prozent vorgesehen ist. Das klingt moderat. Doch die Tücke liegt im Detail.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen dürften zunächst höchstens drei Prozent der Entgelterhöhung auf den Schienenpersonennahverkehr umgelegt werden. Die Deckelung im SPNV führt zu überproportionalen Steigerungsraten von 9,9 Prozent bei den Güterbahnen und 14,3 Prozent beim Schienenpersonenfernverkehr. Verschärft wird diese Perspektive durch eine Vorgabe der Bundesnetzagentur, wonach die Steigerungen im SPNV maximal 0,6 Prozent betragen dürfen.
So droht ein finanzieller Kollaps des Schienengüterverkehrs, rechnet der VDV-Präsident vor: „Dies führt zu einer Verteilung, die wiederum den Güterverkehr mit rund 12 Prozent und den Fernverkehr mit rund 17 Prozent belastet. Diese Zahlen sprechen für sich. Als Branchenverband sehen wir hier nur noch die Möglichkeit, dass der Bund mit einer entschlossenen Haltung eine finanzielle Unterstützung bei den Trassenpreisen in Aussicht stellt.“ Sonst wäre ein weiterer Anstieg des Straßenverkehrs gegenüber der Schiene mehr als wahrscheinlich. hfs