Deutsche Güterbahnen fordern Neuordnung des Buchungsverfahrens für Schienennutzung

Deutsche Güterbahnen fordern Neuordnung des Buchungsverfahrens für Schienennutzung

Werden Güterzüge durch falsches Trassen-Management ausgebremst? Foto Hermann Schmidtendorf
Das Netzwerk der nicht bundeseigenen Güterbahnen in Deutschland NEE hat dem Verwalter der bundeseigenen Eisenbahn-Infrastruktur Deutsche Bahn Netz vorgeworfen, eine „Vollbremsung bei Schienennetz-Rahmenverträgen“ zu vollziehen. Die deutsche Bundesregierung und der Bundestag sollten jetzt „die Chance nutzen, das Deutschlandtakt-Konzept nun sauber umzusetzen“.

In seiner Stellungnahme schreibt der Geschäftsführer des Netzwerks:

Die DB Netz AG hat am 17. Januar 2023 darüber informiert, dass sie anders als angekündigt den Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Kapazität in Form von Rahmenverträgen für die Fahrplanjahre 2024 und 2025 zusichern kann und dies mit dem – von Beginn an anspruchsvollen – Zeitplan begründet. Ich nehme für die GÜTERBAHNEN hierzu wie folgt Stellung:

DIE GÜTERBAHNEN wollen ein Ende der chaotischen Experimentierphase bei der Kapazitätsvergabe im Schienennetz. Berlin muss eine klare und am Deutschlandtakt-Konzept orientierte gesetzliche Vorgabe machen, wie die Eisenbahnen an Fahrpläne für ihre Züge kommen und das Schienennetz optimal für den wachsenden Güter- und Personenverkehr genutzt wird. Dazu sollte auf Rahmenverträge zwischen DB Netz und Eisenbahnverkehrsunternehmen dauerhaft verzichtet werden. Stattdessen sollte der Gesetzgeber konsequent die Einführung der Systemtrassen-Logik aus dem Deutschlandtakt-Konzept vorantreiben und sich dabei mit der Branche und der EU-Kommission zügig verständigen.

Systemtrassen sind wiederkehrende minutengenaue Fahrmöglichkeiten im Netz, die für unterschiedliche Zugcharakteristika, aber nicht für konkrete Eisenbahnunternehmen, vorgeplant und gut aufeinander abgestimmt werden. Diese Art der Fahrplanerstellung gewinnt europaweit immer mehr Zuspruch. Auf dem Weg zur Umsetzung des Deutschlandtakt-Konzepts sind Rahmenverträge dagegen eher als Hindernis zu sehen, weil dadurch „minutenbreite“ Kapazitätsbänder im Fahrplanprozess exklusiv durch einzelne Eisenbahnunternehmen längerfristig belegt werden können.

Aus Sicht der GÜTERBAHNEN fahren in der jetzt entstandenen Situation alle Beteiligten mit dem bisherigen Verfahren zur Trassenvergabe und parallel einer konzentrierten Entwicklung eines neuen Vergabeprozesses am besten. Die unausgegorenen, 2021 kurz vor Ende der Legislaturperiode ins Eisenbahnregulierungsgesetz in § 49 (Rahmenverträge) und § 52 a (Erprobungsklausel Systemtrassen auf Teilnetzen) eingebrachten Neuerungen sollte der Bundestag kurzfristig zurücknehmen und der Regierung den Auftrag zur Vorlage einer Neuregelung rechtzeitig vor dem Start des üblichen Trassenbestellprozesses im April des Jahres 2025 geben. Gründlichkeit muss nun vor Schnelligkeit gehen.

Peter Westenberger Geschäftsführer 

DIE GÜTERBAHNEN – Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V., Berlin

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